Montag, 30. Januar 2012

Die Geschichte des DRK (Deutsche Rote Kreuz)

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Entwicklung bis 1921

Die internationale Rotkreuzbewegung hat ihren Ursprung in der Schlacht von Solferino, die am 24. Juni 1859 stattfand. Der Begründer der Idee war Henry Dunant.
In den Ländern des Deutschen Reichs erfolgte die Gründung von Rotkreuzgemeinschaften zunächst relativ unabhängig voneinander, meist auch unter anderem Namen. Am 12. November 1863 wurde der Württembergische Sanitätsverein als erste Nationale Rotkreuzgesellschaft auf dem Gebiet des späteren Reiches gegründet, als zweite folgte im Januar 1864 der Verein zur Pflege verwundeter Krieger im Großherzogtum Oldenburg. Ein Großteil der Arbeit des Roten Kreuzes wurde am Anfang vor allem von Frauen getragen (Vaterländischer Frauenverein).
In Sachsen beispielsweise gründete nach dem Krieg von 1866 die sorbische Kaufmannsfrau Marie Simon unter dem Schutz der Königin Carola den Verein der Albertinerinnen (benannt nach Carolas Mann, dem König Albert), die später allmählich den Namen Rot-Kreuz-Schwestern annahmen. Wann die offizielle Umbenennung erfolgte, ist unklar, da die Bezeichnungen auch parallel auftauchen. Neben dem Hauptanliegen des Vereins, der Pflege verwundeter Soldaten, betätigten sich die Schwestern auch in der zivilen Krankenpflege.
Als Dachorganisation gründeten zwölf Landesverbände am 20. April 1869 das „Centralkomité der deutschen Vereine zur Pflege im Felde verwundeter und erkrankter Krieger“, das ab Dezember 1879 den Namen „Zentralkomitee der deutschen Vereine vom Roten Kreuz“ trug und seinen Sitz in Berlin hatte.
Vorsitzender des Zentralkomitees während des Ersten Weltkrieges war der General Kurt W. von Pfuel.

Das DRK in der Weimarer Republik

Am 25. Januar 1921 wurde in Bamberg das Deutsche Rote Kreuz gegründet, als eingetragener, rechtsfähiger Verein bürgerlichen Rechts und Dachorganisation der jeweiligen Landesvereine (Männer- und Frauenvereine) vom Roten Kreuz, deren Selbständigkeit durch den Zusammenschluss nur marginal berührt wurde.
Die Neuorganisation der deutschen Rotkreuzgesellschaften war notwendig geworden, um zahlreichen Angriffen von außen und innerorganisatorischen Problemen ein Konzept organisatorischer Geschlossenheit entgegenzusetzen. Insbesondere durch den Versailler Friedensvertrag vom 28. Juni 1919 waren die deutschen Rotkreuzvereine in eine ernste Krise gestürzt worden.
Die darin angestrebte Abrüstung Deutschlands und die Entmilitarisierung des öffentlichen Lebens gefährdete die Existenz weiter Teile der Organisationen, deren vornehmliche Aufgabe bisher in der militärisch organisierten Vorbereitung auf den Kriegssanitätsdienst bestand. Die Satzung von 1921 versuchte, diesen Problemen Rechnung zu tragen und dem Deutschen Roten Kreuz eine internationale und vorwiegend auf Friedensaufgaben orientierte Legitimationsgrundlage zu geben. Dazu heißt es in Paragraph 2 allgemein:
„Das Deutsche Rote Kreuz ist ein Glied der Weltgemeinschaft des Roten Kreuzes und betätigt sich als solches auf allen Arbeitsgebieten, deren Zweck die Verhütung, Bekämpfung und Linderung gesundheitlicher, wirtschaftlicher und sittlicher Not bildet“. Nach einer Aufzählung vorwiegend karitativer und wohlfahrtsorientierter Friedensaufgaben folgt erst als letzter Punkt die Verwundetenfürsorge, wobei auch hier in Bezug auf den § 25 der Völkerbundsakte die internationale Anbindung als nationale Rotkreuzgesellschaft betont wurde.
Mit dieser Neuorientierung auf die Friedenstätigkeit und dem Beitritt zur „Internationalen Liga der Rotkreuzgesellschaften“ konnte sich das Deutsche Rote Kreuz in der Weimarer Republik als Wohlfahrtsorganisation etablieren. Gleichzeitig blieb die traditionelle Aufgabe des Kriegssanitätsdienstes und die damit zusammenhängende militärische Organisationsstruktur beibehalten. Die nach 1918 propagierte Demilitarisierung des Roten Kreuzes fand jedoch nur oberflächlich statt und konnte jederzeit rückgängig gemacht werden. Ebenso überdauerten die traditionell monarchistisch-konservativ eingestellten Führungskräfte im Roten Kreuz.

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Das DRK während des Nationalsozialismus

Die Gleichschaltung des DRK begann kurz nach der sogenannten Machtergreifung im Jahre 1933. Personelle Veränderungen und neue juristische Grundlagen kündigten einen Wechsel im Selbstverständnis des DRK an. Am 29. November trat eine neue Satzung in Kraft, der seit 1919 amtierende Präsident Joachim von Winterfeldt-Menkin trat bereits am 15. Mai 1934 zurück. Unter seiner Präsidentschaft waren bereits jüdische Rot-Kreuz-Mitglieder ausgeschlossen, der Hitlergruß eingeführt und der politische Neutralitätsgrundsatz weitestgehend aufgegeben worden. Nachfolger wurde der SA-Ehrenführer Carl-Eduard Herzog von Sachsen-Coburg und Gotha. Sein stellvertretender Präsident, der Chef des Sanitätswesens der SA, Paul Hocheisen, wurde bereits zu Beginn der Hitler-Diktatur vom Stellvertreter des Führers, Rudolf Heß, zum Kommissar für die Gleichschaltung des DRK bestellt. Hocheisen war es auch, der in der Folgezeit die eigentlichen Amtsgeschäfte führte.
Eine weitere einschneidende Änderung erfuhr das Deutsche Rote Kreuz vier Jahre später durch die Ernennung des SS-Oberführers Ernst-Robert Grawitz zum stellvertretenden Präsidenten. Grawitz, der in seiner Funktion als Reichsarzt-SS maßgeblich für die Euthanasie-Verbrechen und Menschenversuche an KZ-Häftlingen verantwortlich war, gestaltete das Deutsche Rote Kreuz im Sinne des ‘Führerprinzips’ völlig um. Das Ergebnis war ein neues DRK-Gesetz, das am 9. Dezember 1937 erlassen wurde und auf dessen Grundlage Grawitz vom DRK-Schirmherrn, Adolf Hitler, zum geschäftsführenden Präsidenten berufen wurde. Mit der neuen Satzung vom 24. Dezember desselben Jahres band sich das DRK noch enger an den ‘Führer’, den Staat und die NSDAP. Die neue zentralisierte Organisationsstruktur mit dem Präsidium an der Spitze ermöglichte zugleich eine noch effektivere Indienststellung des DRK für die Mobilmachung, die seit der Neuschaffung der Wehrmacht im Jahre 1935 zu einer der wichtigsten Aufgaben der Hilfsorganisation wurde.
Neben dem engen Verhältnis zur Partei wird spätestens ab 1938 eine starke, wenn auch weitgehend informelle Verbindung zur SS sichtbar, die sich vor allem in personellen Überschneidungen in führenden Positionen beider Organisationen bemerkbar macht. Von den 29 Mitgliedern der gesamten DRK-Führung waren 18 hohe SS-Führer. So fand neben dem Reichsarzt-SS Ernst-Robert Grawitz der damalige Verwaltungschef-SS, Oswald Pohl, dem ab 1942 die Konzentrationslager unterstanden, eine Nebentätigkeit als „Generalbevollmächtigter für alle vermögensrechtlichen Angelegenheiten des DRK“. In dieser Funktion konnte Pohl für die SS Kredite in Millionenhöhe bewilligen: DRK-Gelder, die über die „SS-Spargemeinschaft e. V.“ u. a. für die Gründung von Wirtschaftsunternehmungen an die SS flossen.
Am 26. April 1945 besetzten sowjetische Truppen das DRK-Hauptlager und DRK-Präsidium in Potsdam-Babelsberg. Die SS-Führungsspitze war zu diesem Zeitpunkt bereits geflohen. Ernst-Robert Grawitz hatte sich drei Tage zuvor samt Familie in seiner Wohnung in die Luft gesprengt. Der Rest der DRK-Führung gründete ein vorübergehendes Komitee und versuchte bei den Alliierten ein Fortbestehen der Organisation zu erreichen. Der Leibarzt Heinrich Himmlers, Karl Gebhardt, hatte in den letzten Tagen des Zweiten Weltkriegs als Präsident des Deutschen Roten Kreuzes amtiert. Er wurde im Rahmen des Nürnberger Ärzteprozesses am 2. Juni 1948 hingerichtet.

Das DRK nach 1945

Das DRK wurde nach dem Zweiten Weltkrieg in der sowjetischen und der französischen Besatzungszone aufgelöst. In der amerikanischen Besatzungszone (heute der nördliche Teil von Baden-Württemberg, Bremen, Hessen und Bayern) konnte das DRK dagegen in seiner bisherigen Rechtsform der „Körperschaft des öffentlichen Rechts“ weiterarbeiten, während in der britischen Zone und später auch in der französischen Zone DRK-Landesverbände als „eingetragene Vereine“ neu gegründet wurden. Eine Ausnahme bildete zunächst das Saargebiet, wo das bisherige DRK unter der Bezeichnung „Saarländischer Sanitäts- und Hilfsdienst“ (SSHD) seine Arbeit fortsetzte. Das „Deutsche Rote Kreuz in der Bundesrepublik Deutschland e. V.“ als Bundesverband wurde am 4. Februar 1950 wiedergegründet. Kurze Zeit später wurde es durch die Bundesregierung als nationale Rotkreuz-Gesellschaft der Bundesrepublik Deutschland anerkannt, die Anerkennung durch das IKRK erfolgte am 25. Juni 1952. In gleicher Form wurde auch das bereits ursprünglich seit den 20er Jahren bestehende „Deutsche Jugendrotkreuz“ (JRK) wiederbegründet. Der „Saarländische Sanitäts- und Hilfsdienst“ wurde nach der Eingliederung des Saargebietes in die Bundesrepublik Deutschland als „Landesverband Saarland“ wieder Bestandteil des Deutschen Roten Kreuzes.
In Deutschland sind derzeit (Stand 2004) rund 4,5 Millionen Mitglieder (aktiv/fördernd) und Mitarbeiter für das Rote Kreuz tätig.

DRK in der DDR

Das „Deutsche Rote Kreuz der DDR“ wurde am 23. Oktober 1952 gegründet. Am 9. November 1954 erfolgte die Anerkennung als nationale Rotkreuz-Gesellschaft durch das IKRK und wenig später die Aufnahme in die Liga der Rotkreuz-Gesellschaften. Der Zentralausschuss und das Präsidium als die leitenden Organe hatten ihren Sitz in Dresden. Seine wichtigsten Aufgaben waren der Katastrophen- und Bevölkerungsschutz, die Verbreitungsarbeit, die Durchführung des Rettungsdienstes in Form der Schnellen Medizinischen Hilfe (SMH) und die Gesundheitserziehung. Für den Bereich des Bevölkerungsschutzes unterstand das DRK dem Ministerium des Innern. Weitere Tätigkeitsfelder waren der Bereich der Pflege und Altenversorgung, das Blutspendewesen, der Suchdienst sowie die Wasser-, Berg- und Grubenrettungsdienste. Präsident des DRK der DDR von seiner Gründung bis 1981 war der Militärarzt Werner Ludwig.
Das DRK in der DDR erfüllte neben den Aufgaben, die sich direkt oder indirekt aus der Tätigkeit als nationale Gesellschaft vom Roten Kreuz ergaben, darüber hinaus auch die einer Massenorganisation. Jeder größere Betrieb hatte ebenso wie Wohngebiete eine Grundorganisation des DRK, von denen es landesweit etwa 14.000 gab. Über den Grundorganisationen existierten Stadtbezirks-, Kreis- und Bezirkskomitees als weitere Organisationsebenen. DRK-Arbeit galt als „gesellschaftliche Tätigkeit“, sie wurde der beruflichen Arbeit gleich gewertet und man wurde für Ausbildungen und Einsätze teilweise bezahlt von der Arbeit freigestellt. Die Zahl der erwachsenen Mitglieder betrug Mitte der 1980er Jahre auf rund 650.000 Menschen.
Daneben gab es die Form des unterstützenden Freundeskreises für Nicht-Mitglieder, die mit einem kleinen Monatsbeitrag die Arbeit der Organisation unterstützen konnten.
Am Anfang der Mitgliedschaft stand die kostenlose Ausbildung zum Gesundheitshelfer (Erste Hilfe), wer wollte, konnte auch einen Kurs für häusliche Krankenpflege besuchen. Die Einsätze erfolgten bei Theater- und Konzertaufführungen, Großveranstaltungen vor allem im Sport, Krankenhäusern, Pflegeheimen oder beim DRK-Bahnhofsdienst. Es wurde eine kleine Entschädigung gezahlt. Das DRK der DDR hatte eine eigene Zeitschrift („Deutsches Rotes Kreuz“). Als Vorbild galt Albert Schweitzer, aber auch die Tradition der Arbeitersamariter.
Mit dem Vertrag über die Herstellung der Einheit des DRK und dem am 6. Oktober 1990 gefassten Beschluss der Hauptversammlung über die Auflösung des DRK der DDR zum 31. Dezember 1990 endete dessen Geschichte. Auf einer gemeinsamen Bundesversammlung des DRK am 9. November 1990 wurden die bereits vorher neu gebildeten Landesverbände des DRK der DDR mit Wirkung zum 1. Januar 1991 in das Deutsche Rote Kreuz der Bundesrepublik aufgenommen.
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